Sirenensignale für den Zivilschutz- und Katastrophenfall
Die Sirenensignale wurden einheitlich für Österreich festgelegt. Die Sirenensignale können je nach der Bedrohungssituation für das unmittelbar betroffene Gebiet und seine engere Umgebung, für einen oder mehrere Bezirke, für ein oder mehrere Bundesländer oder für ganz Österreich gegeben werden.
Welche Maßnahmen für die persönliche Sicherheit ergriffen werden müssen, hängt von der Art des Ereignisses ab. Sie werden bei Hochwasser andere sein, als bei einer Bedrohung durch radioaktiven Niederschlag oder nach einem Giftgasunfall. Auf jeden Fall ist es notwendig, Vorsorgen im Selbstschutz für einen Katastrophenfall zu treffen. Nur dann kann ein Warnsystem seinen Zweck erfüllen.
Ein gleichbleibender Dauerton in der Länge von 3 Minuten bedeutet „Warnung“. Dieses Signal wird ausgelöst, wenn die Bevölkerung vor herannahenden Gefahren gewarnt werden soll (Elementarereignisse, technische Katastrophen, Radioaktivität).
Radio oder Fernseher (ORF) bzw. Internet (www.orf.at) einschalten, Verhaltensmaßnahmen beachten.
Ein auf- und abschwellender Heulton von mindestens 1 Minute Dauer bedeutet „Alarm“. Die Gefahr steht unmittelbar bevor.
Schützende Bereiche bzw. Räumlichkeiten aufsuchen, Radio oder Fernseher (ORF) bzw. Internet (www.orf.at) einschalten, Verhaltensmaßnahmen beachten.
Ein gleichbleibender Dauerton von 1 Minute (nur nach vorausgegangenem Alarmsignal) bedeutet „Entwarnung“, das heißt Ende der Gefahr.
Beachten Sie weiterhin die Durchsagen im Radio oder Fernseher (ORF) bzw. Internet (www.orf.at), da es vorübergehend bestimmte Einschränkungen geben kann.